Aufnahmevoraussetzungen für die Realschule
Aufnahme in die Realschule
1. Bedingungen für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe
Die Schülerinnen dürfen zum 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
1.1. Übertritt aus der 4.Klasse
Grundschülerinnen,die im
die im Übertrittszeugnis aus dem Fächern Deutsch und Mathematik und Heimat-
und Sachkunde einen Notendurchschnitt von 2,66 oder besser haben:
=> kein Probeunterricht erforderlich
Für
Grundschülerinnen,
die im Übertrittszeugnis einen Notendurchschnitt
von 3,00 oder schlechter haben:
=> Probeunterricht erforderlich in den Fächern Deutsch und Mathematik
1.Werden im Probeunterricht
die Noten 3 / 4 bzw. 4 / 3 oder besser erreicht => bestanden.
2.Bei
Erreichung von 4 / 4 => die Eltern entscheiden nach Beratung
3. Wird im Probeunterricht einmal die Note 5 oder schlechter erreicht, ist kein Übertritt möglich.
Der Probeunterricht findet üblicherweise Ende Mai - Anfang Juni statt (Je nach Lage der Pfingstferien).
Den genauen Termin finden Sie unter Infos: Termine.
Bei Erkrankung ist noch am gleichen Tag ein ärztliches Attest bei der Schule vorzulegen.
Der Probeunterricht kann dann kurz vor Ende der Sommerferien (normalerweise am Donnerstag und Freitag
der letzten vollen Ferienwoche)
nachgeholt werden.
1.2. Übertritt aus der 5.Klasse
Ab dem Schuljahr 2010/11 findet kein Aufnahmeverfahren mehr statt.
Die Schüler müssen im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und
Mathematik einen Durchschnitt von 2,50 erreichen um in die Real-
schule aufgenommen zu werden.
Eine Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen der Realschule (6. - 9.Klasse) kann nur dann ohne Aufnahmeprüfung erfolgen,
wenn im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von 2,00 erreicht wird.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
Für nähere Informationen verweisen wir auf die Schulordnung der Realschule |
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§ 26 bis §35 |
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Weiteres können Sie unter dem Link |
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nachlesen |
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